428 Jahre Heimatschutzverein Welda e.V.

I. GRÜNDUNGSZEIT UND AUFGABEN DER SCHÜTZEN- GESELLSCHAFT WELDA seit 1593

Nach der Abschrift der alten Satzungen von 1593 im Jahr 1720 durch Hermann Adolph Symon Franz von Haxthausen gab es also schon 1593 eine Schützengesellschaft in Welda, mit Statuten deren Inhalt noch nach 127 Jahren voll den Lebensverhältnissen der damaligen Zeit entsprach. Uns waren sie im Jahr 2018 Anlass, das 425 jährige Bestehen des Schützenvereins festlich zu begehen. Wie bei den meisten Schützengesellschaften ist auch in Welda die Gründungsurkunde nicht erhalten.

Da im Art. 14 die Redewendung “Wie von altersher gebräuchlich benutzt wird, darf mit Recht angenommen werden, daß in Welda schon vor 1593 eine Schützengesellschaft bestand. Mit dem Jubiläum im Jahr 2018 wurde also nicht der Gründung gedacht sondern einem mindestens 425 jährigem Bestehen.

In Warburg ist z.B. der älteste Warburger “Articuls-Brief“ der Schützen aus dem Jahre 1591; doch schon 1438 stellten die zwei Jahre vorher vereinigten Städte (Alt-und Neustadt) ein Kriegsreglement auf. Man darf die Entstehung der Warburger-Schützengesellschaft daher mit Recht in dieses Jahr verlegen.

Im Jahre 1591 ist sie keinesfalls entstanden, weil bereits 1526 das ganze “Schüttenampt to Wartbergh“ mit dem Dechen an der Spitze in einer Streitsache gegen einen Laienbruder aus dem Kloster Dalheim, der die Schützen beleidigt hatte, auftritt.

Durch die Urkunde von 1591, die den Schützen in Warburg unter anderem auch den bereits vorhandenen Schützengraben zur Benutzung überläßt, wurden die Pflichten und Rechte der Gesellschaft nur schärfer umrissen, als es vielleicht vorher der Fall gewesen war.

Ähnliche Gründe können auch in Welda zur Aufstellung des “Articull-Briefes“ von 1593 maßgebend gewesen sein.

Es ist auch denkbar, daß 1593 eine alte Schützenbruderschaft wiederbegründet worden ist. Als 1593 holländische Freibeuter in das Paderborner Land einfielen, raubten und brandschatzten, berief der Fürstbischof den Landtag zur Schonlau (bei Dringenberg). Dieser beschloss unter anderem, daß in allen Dörfern zum Schutz gegen Freibeuter Schützenbruderschaften gegründet werden sollten.

(Pöppel: ‘Dringenberg“ 1980 S.84)
Zu Vergleichszwecken werden nachstehend die Orte des Hochstiftes Paderborn und das Jahr des jeweiligen Schützenbriefes aufgeführt soweit sie bekannt sind.

Büren
Borgentreich
Warburg
Welda
Gehrden
Sandebeck
Brenkhausen
Löwendorf
Nieheim
Rimbeck
Kleinenberg
Lichtenau
Herlinghausen
Dringenberg
Peckelsheim
Pömbsen
Bruchhausen
Beverungen

1490 und 1597
1502
1591 und 1599
1593
1594
1609
1650
1652
1659 und 1769
1659
1663
1663
1665
1667
1684
1686
1688
693

Gehrden
Siddessen
Wewelsburg
Wünnenberg
Haaren
Niesen
Kollerbeck
Wormeln
Nörde
Lippspringe
Calenberg
Altenbeken
Neuenbeken
Großender
Daseburg
Bellersen
Entrup
Grundsteinheim

1694
1700
1717
1717
1717
1722
1730
1731
1736
1737
1745
1750
1753
1754
1755
1770
1782
1790

(Mönks Dr.A, Z Bd.86 und StAMstr. Paderborner Kanzlei, sowie eigene Feststellungen)

Die mittelalterliche Stadt war als fester Platz mit Mauern, Wall und Graben umgeben. Diese Befestigungsanlagen mussten verteidigt werden. Das war Aufgabe der Bürger, die daher auch einer bestimmten Waffengattung zugeteilt wurden. Neue Bürger wurden bei Erwerbung des Bürgerrechts “auf eine bestimmte Wehr gesetzt“, mit der sie beim Aufgebot antreten mussten.

Diese Bürgerwehren hatten große Mängel personeller Art, weil jeder Bürger, ob tauglich oder nicht, mitmachen musste. Aber auch die Bewaffnung und Ausbildung war äußerst mangelhaft. Gegen ein geordnetes Heer konnte man mit einem solchen Haufen nur wenig ausrichten. Daher ging man in den Städten bald dazu über, aus der gesamten waffenfähigen Bürgerschaft nur die tüchtigsten und brauchbarsten Männer auszuwählen.

Diese Leute sollten in erster Linie im Falle der Not zur Verteidigung der Stadt bereitstehen und waren daher besonders an den Waffen ausgebildet. Sie bildeten gewissermaßen unter der gesamten Bürgerwehr eine Elite; denn die Wehrpflicht der übrigen Bürger war durch die Auswahl der Schützen, wie man diese Mannschaft bald nannte, nicht aufgehoben.

Das geht klar aus dem “ArticulsBrief‘ der Schützen zu Warburg vom Jahre 1591 hervor. Die Schützen erhielten in Warburg eine tägliche Besoldung von fünf Schillingen, wenn sie länger als einen Tag und eine Nacht draußen liegen mussten.

Zogen jedoch die Schützen zu gemeinen Zügen oder der Landfolge (Regelung des Wehrdienstes) aus, an denen auch die Nichtschützen teilnahmen, wurde kein Sold gezahlt. Die gemeine Landfolge war Pflicht aller Untertanen. Es ist daher erklärlich, wenn die fürstliche im Landruhe und Einigkeit erhalten werden möge“.
(Zitat bei Mönks 1Z Bd. 86 S.102)

Überall erkennt man die Absicht, sowohl in den Städten als auch in den Dörfern, in den Schützengesellschaften Organisationen zu schaffen, die zur Verteidigung bei feindlichen Überfällen oder in sonstigen Notfällen schnell zur Hand seien.
Fürstbischof Dietrich Adolf (1650-1661) ordnete nach dem Dreißigjährigen Krieg im Fürstbistum Paderborn die durch den Krieg zerrütteten Verhältnisse.

Dabei wurde 1660 die Miliz entlassen und dadurch gleichzeitig die Naturallieferungen aufgehoben. Für den Wegfall der Miliz musste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung etwas Gleichwertiges geschaffen werden.

So wurde den Gemeinden befohlen, überall “Schützenkompagnien“ vollzählig und zum öffentlichen Dienst bereit zu halten. Jeder Schütze musste die nötigen Waffen selbst anschaffen. Er sollte immer eine Stiege (20) Kugeln und – Pfund Pulver vorrätig haben. Sonntags sollten die Schützen exerzieren und auf Wache ziehen sowie Landdienst tun. “Mit seiner Löhnung aber, wenn er commandiert würde,“ sollte der Schütze “zufrieden sein.‘

(Meyer A. Historischer Bericht über die Quellen des bäuerlichen Schuldenzustandes im Fürstenthume Paderborn, S..57. Paderborn 1836).

1551 zogen hundert Bürger mit hundert Hakenbüchsen und etlichen Berittenen gegen den Ritter von Amelunxen in Beverungen. Sechs Bürger zeichneten sich auf diesem Zuge so durch ihre Tapferkeit aus, daß der Rat ihnen sogar bei ihrer Rückkehr Ehrenzeichen verlieh.

Dabei wurde 1660 die Miliz entlassen und dadurch gleichzeitig die Naturallieferungen aufgehoben. Für den Wegfall der Miliz musste zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung etwas Gleichwertiges geschaffen werden.

1555 zogen 250 Bürger aus Warburg gegen den Grafen von Rietberg aus, und ebenso unterstützten sie 1557 den Fürstbischof Rembert gegen diesen Friedensstörer. Sie lieferten bedeutendes Kriegsmaterial und stellten nach den Rottlisten 101 Mann aus der Neustadt, 82 Mann aus der Altstadt und 17 Mann aus der Vorstadt Hüffe, also rund 200 Mann.
Diese wurden befehligt vom Bürgermeister, dem ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel und 16 Rottmeister zur Seite standen. Der Feldzug dauerte bis ins nächste Jahr.

Als 1583 eine Fehde zwischen dem Fürstbischof von Paderborn und dem Grafen Philipp Ernst von Gleichen ausbrach, weil sich dieser die Grafschaft Pyrmont angeeignet hatte, stellte Warburg wiederum nach und nach 158 Mann Hilfstruppen aus seiner Bürgerschaft.

1593, 1595 und 1597 sehen wir die Warburger gegen die Holländer ausziehen, die damals raubend und plündernd in das Hochstift eingefallen waren.

Auch im Dreißigjährigen Kriege hielten die Warburger sich tapfer. Der “Tolle Christian“ konnte bei der kräftigen Gegenwehr der Bürger die Stadt 1622 nicht einnehmen; er zog nach Einäscherung einiger Wohnhäuser in den Vorstädten wütend ab. Erst später nahm die Stadt eine braunschweigische Besatzung auf.

1625 wurden die Rotten der Bürgerwehr, die keine Kriegsdienste mehr getan hatten, solang die Stadt von Truppen besetzt war, wieder zur Bewachung herangezogen. 1689 griffen die Schützen zu den Waffen gegen die Waldecker
und 1705 gegen die von Spiegel, welche ungerechtfertigt Ansprüche an die Bürgerschaft stellten.

Außer zu diesen kriegerischen Diensten wurden die Schützen oft herangezogen, um die Bürgermeister auf ihren Dienstreisen zu begleiten, oder um Gefangene zu bewachen und zu transportieren und dergleichen mehr.

Doch auch auf den Dörfern wurden in Kriegszeiten die Schützen zur Abwehr streifender und plündernder Rotten herangezogen.“ Der “Articulls-Brief“ der Warburger Schützen vom Jahre 1591 enthält fast nur militärische Vorschriften, dagegen treten diese beim Weldaer “Articulls-Brief“ zurück.

Es werden überwiegend Bestimmungen getroffen, die das Zusammenleben und die Ordnung beim Schützenfeste betreffen.

Das wird besonders deutlich, wenn wir das Statut des Schützenvereins zu Welda vom 8. April 1872, das dort wörtlich wiedergegeben wird, damit vergleichen.

So wie nach dem 3ojährigen Krieg alle Schützengesellschaften sich wieder neu bildeten, ist es offensichtlich auch nach den folgenden Kriegen gewesen.
Die vorstehend abgedruckte Satzung entstand 1872 nach Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71. Die Frage, ob nach dem 1. Weltkrieg von 1914/18 ebenfalls eine neue Satzung angenommen wurde, läl3t sich leider wegen der fehlenden Akten aus dieser Zeit nicht mehr beantworten.

1625 wurden die Rotten der Bürgerwehr, die keine Kriegsdienste mehr getan hatten, solang die Stadt von Truppen besetzt war, wieder zur Bewachung herangezogen. 1689 griffen die Schützen zu den Waffen gegen die Waldecker
und 1705 gegen die von Spiegel, welche ungerechtfertigt Ansprüche an die Bürgerschaft stellten.

Nach dem 2. Weltkrieg 1939/45 wurde jedenfalls eine Neugründung erforderlich, weil während der Besatzungszeit die Militärregierung die Schützenvereine aufgelöst hatte.

Man wollte nach den entbehrungsreichen Jahren des Krieges endlich mal wieder ordentlich feiern. Der frühere Vorstand des Schützenvereins berief daher eine Versammlung auf den 20. Februar 1949 ein, zu der als Vertreter des Westfälischen Heimatbundes Herr Herkenhöner aus Warburg geladen wurde.

Es werden überwiegend Bestimmungen getroffen, die das Zusammenleben und die Ordnung beim Schützenfeste betreffen.

Dabei stellte sich heraus, daß die schnellste Möglichkeit ein Schützenfest zu feiern, der Beitritt des Schützenvereins zum Westfälischen Heimatbund war.
Die Anwesenden beschlossen die Wiederbegründung des Schützenvereins Welda unter dem Namen “Heimatschutzverein Welda im Westfälischen Heimatbund“ und wählten einen Vorstand wie folgt:
Johannes Wennekamp, 1. Vorsitzender
August Flore, 2. Vorsitzender
Alois Bodemann, Schriftführer
Anton Haffert, Kassierer.

Von diesen Vorstandsmitgliedern lebt heute bedauerlicherweise niemand mehr. Aber auch von den zu den Wiederbegründern gehörenden weiteren Mitgliedern sind schon viele verstorben. Es soll daher nachstehend die Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung abgebildet werden.

1. Johannes Wennekamp
2. August Flore
3. Alois Bodemann
4. Anton Haffert
5. Franz Tegethoff
6. Eduard Hillebrand
7. Ewald Wennekamp
8. Josef Krane
9. Josef Gemmeke
10. Erich Kampe
11. Heinrich Menne
12. Josef Blömeke
13. Fritz David
14. Helmut Drude
15. Bruno Hake
16. Anton Blömeke
17. Josef Drude
18. Richard Bickmann
19. Hermann Kohlhaas
20. August Haffert
21. Heinrich Trilling
22. Josef Schauer
23. Hubert Kohlhaas
24. August Krane
25. Alfons Kuhaupt

26. Rudolf Tölle
27. Walter Petri
28. Johannes David
29. August Assauer
30. Theodor Tegethoff
31. Gerhard Kors
32. Hubert Flore
33.Franz Kampe
34.Walter Blömeke
35. Franz Tegethoff
36. Fritz Kors
37. Josef Risse jr.
38. Ludwig Blömeke
39. Walter Förster
40. Josef Kuhaupt 16
41. Egon Wennekamp
42. Rudolf Assauer
43. Willi Jäger
44. Johannes Tegethoff
45. Adam Martin
46. Fritz Multhaupt
47. Alfred Flore
48. Clemens Stolte
49. Alois Blömeke

 

Das erste Schützenfest nach dem verlorenen Kriege wurde dann auch ausgiebig und harmonisch am 19. und 20. Juni 1949 gefeiert. Aber erst am 19. November 1950 kam man dazu eine ordentliche Satzung anzunehmen, die anders als die bisherigen Satzungen, vorwiegend den Heimatgedanken in den Vordergrund stellte.

Am 21. Februar 1981 beschlossen die Schützen wieder eine neue Satzung.
Darin wird vor allem der Name des Vereins geändert.

Er heißt nun „Heimatschutzverein Welda e.V.“

Neben einigen formalen Änderungen beschloss man auch eine Änderung in der Zusammensetzung des Beirates und einige formelle sowie sachliche Änderungen in der Aufgabenstellung des Vereins.

II. ORGANISATION DER SCHÜTZENGESELLSCHAFT
1. Die Mitgliedschaft

Schon in alter Zeit konnte Mitglied in der Schützengesellschaft nur ein Bürger werden. Der Schützenanwärter muj3te also sein Bürgergeld gezahlt, seinen Bürgereid geleistet und seinen “leddernen Emmer‘ für Feuerlöschzwecke geliefert haben. Das Bürgergeld betrug für einen Weldaer Haussohn 9 Mariengroschen = Thaler und für einen Zugezogenen 18 Mariengroschen = Thaler.

Auf einem vergilbten Blatt von 1565 ist uns die alte Eidesformel erhalten geblieben, (Archiv Hake 1.0.0) die wie folgt lautete:

Auf einem vergilbten Blatt von 1565 ist uns die alte Eidesformel erhalten geblieben, (Archiv Hake 1.0.0) die wie folgt lautete:

“Daß Borger Aeydt von Alters herr
Ich Lobe und Swere (schwöre) zu Godt undt seinem Heyligen Evangelium daß
ich meinem Vorgesetzten Burgemeister will gehorsam sein Dorfsgerechtigkeidt will helfen Verdetigen (verteidigen)
meinem Nechsten in seinen nöhten bey zu springen wann die Klocke geleutet wirdt es gesche (geschehe) zu Ernst oder zu Storm ich bin innen oder dahr außen zu Holtz oder zu Felde wan ich sie höre ich will volgen wahr zu mihr soll helfen Godt
(so wahr mir Gott helfe)
undt sein Heiliges Evangelium Amen“


Auf einem vergilbten Blatt von 1565 ist uns die alte Eidesformel erhalten geblieben, (Archiv Hake 1.0.0) die wie folgt lautete:

“Daß Borger Aeydt von Alters herr
Ich Lobe und Swere (schwöre) zu Godt undt seinem Heyligen Evangelium daß
ich meinem Vorgesetzten Burgemeister will gehorsam sein Dorfsgerechtigkeidt will helfen Verdetigen (verteidigen)
meinem Nechsten in seinen nöhten bey zu springen wann die Klocke geleutet wirdt es gesche (geschehe) zu Ernst oder zu Storm ich bin innen oder dahr außen zu Holtz oder zu Felde wan ich sie höre ich will volgen wahr zu mihr soll helfen Godt
(so wahr mir Gott helfe)
undt sein Heiliges Evangelium Amen“


Außer der vorstehenden Fassung blieb uns eine weitere Fassung des Bürgereides erhalten. Der Bauermeister (Bürgermeister) des Jahres 1806, Wilhelm Kayser, hat den Bürgereid in einem gemeindlichen Anschreibebuch (Archiv Hake 2.2.3) wie folgt festgehalten:

“Das Bürger-Eid.
<—» » * « «—>
Ich gelobe und schwöre bey Gott und seinen Heiligen Evangelium, daß ich
meinen vorgesetzten Bauermeister und Vorstehern in allen schuldigen Gehorsam leisten, wann die Klocke geleutet wird, es
seye zum Sturm oder vor dem Kirchhof. Ob ich schon im Felde oder zu Hause bin,
alles will liegen und stehen lassen und dem Geleute folgen und der Gemeinheit in allen ihren Rechten beyzustehen, und allen Schaden abzuwenden, und ihre Gerechtigkeit verthätigen helfen will; so wahr mir Gott helfen und sein Heiliges Wort: “Im Anfang war das Wort, und das Wort war bey Gott, und Gott war das Wort
Amen.“
<—» » * « «—>

Wilhelmus Kayser p.t. Bauermeister im Jahre 1806.“ Ob in Welda früher die Zahl der Mitglieder der Schützengesellschaft festgelegt war, ist nicht bekannt. In fast allen Schützenbriefen im Bereich des Oberamtes Dringenberg heiß es, daß die Schützengeseilschaft “bestehen soll in einer sicheren Zahl zum Gewehr tauglicher, ehrbarer aus selbigem Ort genommener Personen“. In Nörde z.B. sollte die Bruderschaft aus 32 Mann bestehen. Als Schützen wurden nur Männer von gutem Ruf und Lebenswandel aufgenommen. Es sind zahlreiche Beispiele bekannt, daß sich Mitglieder der Schützengesellschaften gegen ihren Ausschluss wegen eines Vergehens mit allen Mitteln wehrten. Man erblickte darin eine Entehrung des guten Namens. Wenn auch der Dienst des Schützen oft beschwerlich war und große Opfer an Zeit und Geld forderte, so wollte man sich doch nicht auf schimpfliche Weise aus der Gesellschaft ausgeschlossen sehen. Schütze sein bedeutete eben ein anständiger Mensch sein, in vollen bürgerlichen Ehren stehen. Das Statut des Schützenvereins zu Welda vom 8. April 1872 enthält noch die Bestimmung, daß nur “in der Gemeinde wirklich wohnhaften Männer aufgenommen werden, wenn sie das 20. Lebensjahr erreicht haben und von unbescholtenem Rufe sind.“

2. Die Funktionsträger

Aus den “Articull‘ der Weldaer Schützengesellschaft von 1593 lassen sich nur die Funktionsträger “Dechant“ und “Rottmeister“ feststellen. Der Verfasser der Abschrift von 1720, Hermann von Haxthausen, bezeichnet sich selbst als “Oberschützendechand“. Das Statut von 1872 spricht dagegen bereits bei der Zusammensetzung des Vorstandes von “einem Obersten, einem Capitain, einem Lieutenant und dem Fähndrich.“ Am vierten Pfingsttag des Jahres 1872 wurde ein neuer Vorstand gewählt, dem der Oberst, der Hauptmann, der Leutnant und der Fähnrich angehörten. Dieser Vorstand ernannte dann sein Offizierskorps bestehend aus dem Feldwebel und 4 Unteroffizieren. Bei der Wahl im Jahre 1889 wird anstelle der Bezeichnung “Leutnant“ erstmalig die Bezeichnung “Adjutant“ gebraucht, die heute noch üblich ist. Nach dem 2. Weltkrieg wurde am 20. Februar 1949 als Nachfolgeverein des früheren Schützenvereins der Heimatschutzverein Welda gegründet. Der dabei gewählte Vorstand bestand aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Für das Offizierskorps griff man auf Schützen zurück, die bereits vor dem Krieg entsprechende Funktionen innehatten. Es wurden der Oberst Eduard Hillebrand, der Adjutant Fritz Stolzenberg, der Hauptmann Anton Assauer, der Fähnrich Fritz Bartholomey und der Feldwebel Anton Haffert. Als Unteroffiziere fungierten Franz Tegethoff, Josef Drude, Josef Krane und Josef Blömeke.

3. Gerichtsbarkeit, Strafgewalt und Vermögensverwaltung.

Die Schützen hatten innerhalb gewisser Grenzen eine eigene Gerichtsbarkeit und selbständige Strafgewalt. Diese erstreckte sich bisweilen sogar auf Dinge und Vergehen, die mit dem Schützenwesen gar nichts zu tun hatten; solche waren z.B. Feld- und Gartendiebstahl, Beschädigung fremden Eigentums, grober Unfug und ähnliches. So suchen mit einem noch erhaltenen Schreiben vom 3. Dezember 1668 (Archiv Hake 21.1. 1.) an die bischöfliche Residenz zu Neuhaus Dechant und Rottmeister der Schützengesellschaft Welda ihr Recht in einer Streitsache mit dem Gerichtsjunker, dem Hochfürstlichen Paderbornischen Drosten zum Calenberg, Hermann von Haxthausen. “Dechant und Rottmeistern der Schützengesellschaft zu Welda hiermit Unterthenig anzufügen kein Umgang nehmen, was gestalt von undenklichen Jahren herr bey der Schützengesellschaft hieselbsten der unverrückliche gebrauch gewesen, wan ein Schütze jegen die Articul der Schützengeseilschaft aus einem und anderen Exedirte, daß alsdan derselbe von den Schützen, Dechant und Worthaltern in Straff erklärt, und von denselbigen ohne requisition oder Zuthuung des Gerichts Junkern executirt und beygebracht worden.“

Im genannten Schreiben weist die Schützengeseilschaft nicht nur auf den langjährigen Brauch sondern auch auf einen Rezef3 von 1664 hin, mit dem ausdrücklich bestätigt worden sei, dal3 die Schützengeseilschaft das Recht habe, jemanden zu bestrafen und auch zu pfänden, der auf der “Schützen-Walmede“ Schaden angerichtet habe. Der Schützendechant bietet 26 Zeugen aus der Gemeinde Welda auf, die beeiden (“mit einem leiblichen eydte“), daß vom Dechant und den Rottmeistern der Schützengesellschaft seit altersher “todte pfande alß Keßel, eißerne Töpfen und ander Haußgerath ohne Zuziehung des Junkern im Dorfe jederzeit seyen gepfandet und exceqirt (beschlagnahmt) worden“. Die Schneidelade (Häckselgerät) sei dem Henrich Wegener somit mit Recht gepfändet worden. Der Junker habe beispielsweise den Mitzeugen George Pfenningen vormals mit seiner Klage abgewiesen mit der Begründung, daß er mit den Schützensachen nichts zu tun habe. Pfenningen solle sich mit dem “Dechen undt Rottmeistern“ vergleichen. Der Junker habe ihm, dem Dechant, inzwischen wegen dieses Streites ein Pferd pfänden lassen. Er bitte darum, daI3 dem Junker befohlen werde, das Pferd unverzüglich zurückzugeben. Aber auch wenn es sich um die Wahrung des gemeindlichen Rechts gegenüber den Nachbar- gemeinden handelte, waren die Schützen aktiv.

Über einen Schnadezug der Wormelner Schützen berichtet A. Waldeyer im Ortssippenbuch von Calenberg, 1990, Teil II S. 92 folgendes: “1730 wurde wegen der unsicheren Zeiten in Wormeln erneut eine Schützengesellschaft gegründet. Das geschah auf Drängen des Propstes Balthasar Frische und des Herrn von Haxthausen aus Welda. Aber die Womeler wollten auch ihre Gesellschaft haben, weil man einen Grund für die traditionsreiche Festivität des Biertrinkens brauchte. Alle Jahre sollte nun wieder das ganze Dorf für einige Tage in Fröhlichkeit schwelgen. Aber das Bier wollte man sich auch verdienen. Und so beschloss man einen Schnatgang an der Gemarkungsgrenze zu Welda. Man wusste ohnehin nicht mehr genau, wo die Grenze verlief. Aber da bekamen die Wormeler Schützen Streitigkeiten mit den Nonnen (1734) wegen dieses geplanten “Schnath Zuges“. Anfangs waren die Nonnen einverstanden, dann waren sie nicht dafür. Schließlich setzten sich die Schützen durch und der Zug begann.

Am Strubberge kamen die Weldaer dazu. Die hatten ja nicht geschlafen und in Erfahrung gebracht, daf3 die Wormeler ihre Grenzen neu markieren wollten. Tatsächlich gab es einige Punkte, an denen die alten Markierungen und Steinhaufen nicht mehr zu sehen waren. Man war sich nicht einig über den Verlauf der Gemarkungsgrenze und diskutierte miteinander, wo denn nun der rechte Verlauf der Grenze sei. Als man sich nicht einigen konnte, beschimpfte man sich. Als auch das zu keiner Lösung führte, ließen es die Weldaer nicht bei Worten bewenden. Wenn die Wormeler nicht verstehen wollten, meinten sie, dann müsse man es ihnen ein— bläuen. Sie fingen eine gewaltige Prügelei an. Dabei rissen sie auch Hopfenstangen aus der Erde und benutzten sie als Prügel. Ob die Hopfen den Wormeler oder Weldaer Schützen gehörten, kann man heute nicht mehr feststellen. Andere Weldaer waren gar mit Gewehr und Äxten ausgerüstet. Und als sie sagten, daß sie diese Waffen auch handhaben konnten, da siegte am Ende die Weisheit der Wormeler Schützen. In ihren Aufzeichnungen ist der Satz festgehalten: “Aber wir waren gescheiter und wichen ihnen und wollten uns nicht setzen in Gefahr“. Recht hatten sie. So konnten sie ihr Schützenfest feiern, ohne daß man derer hätte gedenken müssen, die vielleicht ihr Leben für das gute, freudenspendende Hopfenbier hätten lassen müssen.“

Über Weldaer Schnadezüge sind Berichte aus den Jahren 1691, 1706 und 1769 erhalten bei denen die Schützen mit fliegender Fahne, Ober- und Seitengewehr mitmarschierten. (Siehe dazu Hake, Bruno in e1daer Heimatblätter Nr. 1, e1da 1985) Die jungen Schützen wurden bei diesen Gelegenheiten über den Wandstein (=wo die Grenze sich wendet) geworfen und “vor die Britze geführt“. Ob es in der Schützengesellschaft Welda einen eigenen “Britzenmeister“ gab, ist nicht überliefert. Sicher hat man für gewisse Vergehen auch die Strafe des “Britzebretts“ angeordnet, wenn schon beim Schnatgang die Britze benutzt wurde um den jungen Schützen einzuprägen wo die Grenze ist. Der “Britzenmeister“ trug als Zeichen seiner Würde das “Britzebrett“, die Pritsche. Man könnte es mit einem langen Holzschwerte vergleichen, das mehrfach der Länge nach eingesägt war, so dass es aus einer Anzahl dünner Brettchen bestand. Schlug man mit ihm zu, so prallten die Brettchen aufeinander und verursachten ein lautes Getöse, ohne dem Geschlagenen erhebliche Schmerzen zu bereiten. Über die Art und Weise, wie diese Strafe vollzogen wurde, erhalten wir aus älteren Quellen leider keinen Aufschluss. Doch erfahren wir einiges darüber aus dem Schützenbuch der Jungen Schützen zu Vörden vom Jahre 1825. Da die Bestimmungen dieses Buches häufig mit den Artikeln der älteren Schützenbriefe übereinstimmen, dürfen wir annehmen, daß das Amt des Britzenmeisters dort so dargestellt wird, wie es seit Jahrhunderten gewesen war.

Es heißt in dem Buche: “Jeder, der mit Geld bestraft wird, soll namhaft in diesem Buche angeschrieben werden. Bey denen aber ist es nicht notwendig, welche körperlich gestrafet oder bebritzet werden. Dieses Bestrafen geschieht auf der Mitte der Schützendeel, wo ihm der Capitain oder Schützen- meister das Verbrechen vorhält und darüber den das Urtheil fället, wornach es den der Britzemeister aber mit vorhergesagten orndlichen Spruche das Urtheil vollzieht. Im Falle dieser nicht orndlich studiert hat, soll der Britzknecht den Spruch machen. Wen dieser aber auch nichts kan, so sind beide mit zwei Schilling Strafe verfallen, und es steht jeden frey, sie soviel wie er will auszulachen“. Allzu ernst war die Strafe des Britzebretts sicherlich nicht zu nehmen. Der Britzemeister wird wahrscheinlich häufiger in Not gewesen sein, als der Sträfling; denn er hatte jedemal vor Vollzug der Strafe einen “Spruch“ zu machen, d.h. er hatte in Reimform dem Delinquenten sein Vergehen vorzuhalten und dabei wahrscheinlich auf seinen übrigen Lebenswandel anzuspielen. Daß diese Aufgabe nicht leicht war, liegt auf der Hand. Oft genug werden der Britzenmeister und sein Untergebener, der Britzknecht, die Zielscheibe des allgemeinen Spottes gewesen sein, wenn sie mit ihrem Spruche nicht fertig werden konnten. Aber dadurch trugen sie zur Belustigung der Gesellschaft bei, und das scheint der Hauptzweck ihres Daseins gewesen zu sein. In Welda werden heute noch am Montag des Schützenfestes nach der Königsmahlzeit durch den Hauptmann der Schützenkompanie Strafen für kleinere Vergehen verhängt und gezahlt.

Es ist erstaunlich, da für verhältnismäßig kleine Vergehen, wie z.B. Antreten ohne Schützenmütze, Nichtteilnahme an der Schützenmesse usw. Strafen in einer Höhe von 20,- bis l00,–DM ohne Murren entrichtet werden. Offensichtlich sind die Weldaer Schützen noch stark mit ihrer Tradition verwachsen; denn auch die Strafen nach den “Articull“ des eingangs abgedruckten Schützenbriefes von 1593 waren für die damalige Zeit recht erheblich. Ob es allerdings heute noch dem Hauptmann gelingen würde, den Artikel 15), der die Schützen verpflichtet sich abends um 9 Uhr nach Haus zu verfügen und morgens um 9 Uhr die Zeche wiederum anzufangen, durchzusetzen, ist sehr zweifelhaft. Die Verwaltung der Beiträge, Strafgelder und des sonstigen Vermögens der Schützengesellschaften lag wohl überall in den Händen des Gesamtvorstandes. Da bei den Schützenfesten und sonstigen Zusammenkünften den Schützen das selbstgebraute Bier auf Kosten der Gesellschaft geliefert wurde, so hatte der Vorstand vorher zu berechnen, wie viel Gerste ein jedes Mitglied zu liefern habe, damit das Bier für eine bestimmte Zahl von Festtagen reiche (Artikel 8). Aus alten Handschriften (Archiv Hake) ist zu entnehmen, daß die Weldaer Schützen schon seit altersher über ein Wiesengrundstück verfügten. Am 11. Oktober 1700 bestätigt die Schützengesellschaft zu Germete der Weldaer Schützengesellschaft, daß auch dort die Schützen berechtigt seien ohne Genehmigung ihres Gerichtsherrn die Schützenwiese zu verpfänden oder das Gras zu verkaufen.

Vorausgegangen war ein Streit der Weldaer Schützen mit ihrem Gerichtsherrn v. Haxthausen über die Nutzung der Schützenwalme. Als Napoleon 1806 auch Preuf3en besiegt hatte, wurde unsere Heimat ein Teil des “Königsreichs Westfalen mit der Hauptstadt Kassel. Welda gehörte zum “Canton“ Volkmarsen und bekam als örtliche Verwaltung einen “Maire“ und eine Vertretung von MunizipalRäthen. Am 26. Mai 1809 schreiben diese an den Präfekten in Kassel mit der Bitte, über den Verbleib der Einkünfte aus der Schützen- wiese zu entscheiden. Die Einkünfte aus dieser Wiese von 15 bis 16 Rthl jährlich seien stets auf dem Schützenfest zu Pfingsten verzehrt worden. Nachdem nun im November 1806 die Schützen-Companien ihre Gewehre abgeben mussten, wolle die “Munizipalitet“ die Gelder zum Nutzen der Allgemeinheit ausgeben und ‘die Wachten solten Haus vor Haus getahn werden“. Die Schützen seien mit dieser Regelung jedoch nicht einverstanden. Es seien 20 Mann zusammengelaufen und “spektakeln und haben keine Gewehre“. Auf diese Weise würden die erlösten Reichstaler aufgebraucht. Wenn der “Landesherrliche“ Befehl komme “daß die Schützen raus müssen, so muß doch das ganze Dorf und so ist es aus mit der Nachtpatroll“ .(StAMstr.,Köniqr.Westf.Gruppe B, Fach 1, Nr.11)

Der vom Präfekten zur Stellungnahme aufgeforderte “provisorische Maire des Cantons Volkmarsen“, Curth in Zierenberg stellte sich auf den Standpunkt, daß die Pachtgelder wegen der ohnehin Not leidenden Gemeindekasse dieser zugeführt werden sollten. So wird auch wohl entschieden worden sein. Neue Steuern und Abgaben und die Einberufung zum Militärdienst durch Losentscheid erwarben den neuen Machthabern keine Freunde. Der unglückliche Feldzug gegen Russland 1812 ließ Napoleons Stern erblassen, und die darauf folgenden Befreiungskriege 1813/14 machten der französischen Fremdherrschaft ein Ende. Die preußische Verwaltung kehrte zurück. Nach dem letzten Weltkrieg (1939-1945) war die Schützengesellschaft Welda als militärähnliche Organisation auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 34 aufgelöst worden.

Die Übertragung der Schützenwiese auf den neu gegründeten Heimatschutzverein Welda e.V. konnte erst mit der Grundbucheintragung vom 22. Oktober 1951 erfolgen. Wurde früher das Schützenfest auf der Deele eines Bauern gefeiert, so verlegte man mit dem Aufkommen großer Festzelte das Fest in ein jeweils angemietetes Festzeit. In Welda wurde erstmalig 1895 im Zelt gefeiert, das im Bleichgarten des Schlosses aufgestellt war. 1877 hatte man noch im Hause Müller, an der Warburger Straße und in den Folgejahren bis 1893 im Hause des Ackerwirtes Dominikus Wennekamp Hs.Nr.l2 gefeiert. Der Hof Wennekamp lag etwa dort, wo heute das Musikhaus steht. Standorte der Zelte waren,der Schlossgarten, die Weiden der Bauern Müller und David. In den letzten Jahren vor Fertigstellung der Halle war die Weide des Bauern Tegethoff, Am alten Kirchhof, der geeignete Platz für das Festzelt. Die Kosten für die Anmietung des Zeltes erhöhten sich von Jahr zu Jahr, so dass der Gedanke eine Festhalle zu bauen immer konkretere Formen annahm. Die Gemeindehalle, in der heutigentags das Schützenfest gefeiert wird, konnte am 11. August 1973 nach der Schlüsselübergabe nachmittags durch den Pfarrer Fuhlrott eingeweiht werden.

Abends fand um 20.00 Uhr mit einem Festkommers des Schützenvereins erstmalig eine Veranstaltung in der neuen Halle statt. Sie war mit erheblicher Eigenleistung der Bürger und der Schützen erstellt worden. Schützen hatten zu diesem Zweck sogar ihr einziges Grundvermögen, die Schützenwiese verkauft, um den Erlös von 6000,–DM in den Hallenbau einzubringen. Außerdem waren erhebliche Mittel durch einen einmaligen Sonderbeitrag und freiwillige Spenden zusammen gekornmen. Die Gemeinde konnte aus finanziellen Gründen die Bestuhlung für die Halle nicht beschaffen. Daraufhin verkauften Schützen im Dorf so genannte “Stuhlmarken“ mit deren Erlös die gesamte Bestuhlung angeschafft werden konnte. Die Bauzeit der Halle hat durch die Einsatzfreudigkeit der Weldaer Bürger und der Schützen nicht einmal ein Jahr betragen. 1990/91 erhielt die Halle eine Erweiterung um einen Bühnenanbau mit darunter liegendem Versammlungsraum. Diese Ma3nahme wurde in der Regie der Stadt Warburg durchgeführt. Die Vereine des Dorfes und Privatleute brachten neben manueller Eigenleistung einen Barbetrag von rd. 30400,—DM auf. Die Halle wurde 1991 auf den Namen “IbergHalle“ getauft.

III. DAS SCHÜTZENFEST

1. Das Schießen

Die Schützengesellschaften waren ursprünglich in erster Linie militärische Organisationen. Sie sollten der Verteidigung des Vaterlandes dienen und für Ruhe und Einigkeit im Lande sorgen. Diesen Zweck konnten die Schützen nur erfüllen, wenn sie sich durch stete Übung mit dem Gebrauch der Waffen vertraut machten. Daß man die Notwendigkeit solcher Übungen erkannte, geht schon daraus hervor, daß in die Statuten der Schützen Vorschriften aufgenommen wurden, welche sich mit der Pflege und Handhabung des Gewehres befassten und Schießübungen anordneten. Die Artikel 9), 10) und 11) der “Articull“ von 1593 enthalten Bestimmungen die sich auf das Schießen beziehen. Nach diesen Bestimmungen mussten die Schützen zum Königschießen mit “Über- und Seitgewehr“ erscheinen und “mit Pulver und Loth versorget seyn“. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wurde mit einer Strafe von 4 Schillingen geahndet. Beim Schießen um den Hut hatte der Junker- (Hermann von Haxthausen) oder ein von ihm bestellter Vertreter den ersten Schuß. Danach hatten die Rottmeister durch Losentscheid den Schützen für das Anschießen zu ermitteln. Das weitere Schießen fand rottweise nacheinander statt. Es wurde stehend freihändig geschossen. Sollte einem Schützen die Büchse 3mal nacheinander versagen, durfte er nicht mehr schießen und musste eine Strafe von 2 Schillingen entrichten.

2. Der König und die Königin 

König wurde, wer beim Scheibenschießen der Beste war. Er erhielt als Zeichen seiner Würde den Hut. Dieser Hut wurde von allen Schützen bezahlt und zu jedem Schützenfeste neu beschafft. Nach Artikel 12) war der König verpflichtet, den Hut alle Sonntage zu tragen und damit auf dem Kirchhofe zu erscheinen. Sofern er dagegen ohne ausreichenden Grund verstieß, musste der König eine Strafe von 18 Groschen zu Gunsten aller Schützen entrichten. Von einem Kleinod oder einer Königskette, wie sie heute vom König getragen wird, berichten die alten Schriftstücke nichts. Es ist auch leider nicht überliefert, ob der Königshut, wie vielerorts üblich, mit dem Vogel (dem Kleinod) und Bänderwerk geschmückt war. Der Hut musste bei jedem Königsschießen erneuert werden, weil er durch das Anbringen des Kleinods derartig ruiniert wurde, daß er weiterhin nicht mehr zu gebrauchen war, und weil der alte Hut wahrscheinlich auch dem neuen Schützenkönige nicht immer passte.

Die an der Königskette befestigten Medaillen, Medaillons, Orden und Münzen lassen darauf schließen, daß in Welda vermutlich um 1890 die Königskette eingeführt worden ist. Weil seitdem fast jeder König eine neue Medaille usw. anbrachte, wurde die Königskette inzwischen für den jeweiligen Träger zu schwer. Der inzwischen verstorbene König des Jahres 1978, Rudolf Petry, ließ deshalb die Kette fachgerecht zerlegen und auf zwei Samtunterlagen in Schildform anbringen. Die größere Kette trägt seitdem der neue und die kleinere der alte König. In den alten Unterlagen ist immer nur vom König die Rede. Eine Königin wird nicht erwähnt. Leider sind die Akten des Schützenvereins für die Zeit um 1900 bis 1949 nicht mehr auffindbar, so dass nicht eindeutig gesagt werden kann ab wann der jeweilige König sich eine Königin wählen konnte. Als erste Königin konnte Sophia Stolzenberg anhand der Gravuren auf den Anhängern der Königskette ermittelt werden, die vom König des Jahres 1891, August Krane, zur Mitregentin erkoren wurde.

3. Die Feier

In Welda fand früher das Schützenfest grundsätzlich an den Pfingstfeiertagen statt. Um den König schoß man am vorausgegangenen Christihimmelfahrtstage. Diese Terminierung wurde geändert als der neu gegründete Heimatschutzverein sein erstes Schützenfest nach dem 2. Weltkriege veranstaltete. Die Gründe für das Abweichen vom alten Brauchtum waren praktischer Natur. Man konnte zu Pfingsten keine Musik und kein Festzelt bekommen. So wurde daher als Termin für den Königsschuß der 2. Pfingsttag und als Termin für das Schützenfest der 19. und 20. Juni 1949 festgesetzt.
Der damalige Protokollführer, Alois Bodemann, hat das Königschießen und das Schützenfest wie folgt festgehalten:

“Als am 2ten Pfingsttag nach langen Jahren wieder die Trommel durch das Heimatdörfchen zog, war Alt und Jung auf den Beinen. Wieder sahen wir nach langen Jahren die Schützenmitglieder, ob jung ob alt mit den traditionellen Schützenkappen auf den Straßen des Dörfchens sich sammeln. Unter Vorantritt der Weldaer Musikkapelle ging es zum Schießstand (auf der Menge). Als nach hartem Kampf gegen Abend auf Grund des besten Schußes der Schützenbruder Clemens Stolte zum Schützenkönig ausgerufen wurde, wurde der Jubel groß und kannte keine Grenzen mehr, zumal der neue König noch ein Faß Freibier auflegen ließ. Nachdem das letzte Glas Freibier verzehrt war, wurde zum Sammeln geblasen. Unter Vorantritt der Musikkapelle marschierte der Schützenverein mit seinem neuen König an der Spitze des Zuges ins Dörfchen.

„Bei der neuen Königin, Frau Karl Stolte wurde Halt gemacht. Nach einem dreifachen Hoch auf die neue Königin durch den Schützenoberst (Eduard Hillebrand) und nach dem Spiel eines Chorals setzte sich der Zug wieder in Bewegung. Vor dem Hause des neuen Königs wurde ebenfalls Halt gemacht und ihm ein dreifaches Hoch aus voller Kehle dargebracht. Hiermit hatte der Tag des Königschießens sein Ende gefunden.“

„Es begannen nunmehr die Vorbereitungen für das Heimatschützenfest.
Am 18. Juni 1949 war gemütliches Beisammensein im Festzeit, das in der Weide des Bauern Theodor Tegethoff am alten Friedhof aufgestellt war.
Am 19. Juni 1949 wurde durch einen Weckruf der erste Festtag begonnen. Auf den Straßen begann neues Leben. Die Vorbereitungen zum Festzug wurden getroffen. Gegen 2 Uhr zog die Schützenkompanie zur Krönung des neuen Königspaares. Nach der Krönung setzte sich der Festzug in Bewegung durch das Dorf. Nach dem Festzug ging es zum gemütlichen Teil über. Gegen Abend wurde die Polonaise auf dem Festplatz aufgeführt. Hierbei zeigte es sich, daß die Beteiligung eine sehr große war und Jung und Alt sich eingefunden hatte. Für die Kinder waren Zuckerbuden aufgeschlagen, sodaß auch die Kleinen zu ihrem Rechte kamen.
Gegen 2 Uhr nachts war der erste Festtag zu Ende.
Auch der zweite Tag schloß sich würdig dem ersten Festtag an. Sowohl Königsmahlzeit, bei der Schützenkönig Clemens Stolte eine zu Herzen gehende Ansprache hielt, bei der er vor allem der auf dem Felde der Ehre gebliebenen Kameraden und auch der Ostvertriebenen gedachte, als auch der Königin-Kaffee fanden einen würdigen Abschluß.“

„Beide Mahlzeiten wurden in der Scheune von Johannes Wennekamp eingenommen.
So wurde der zweite Tag dem ersten Tage gleichgestellt. Das Heimatschützenfest fand für viele leider ein allzu frühes Ende. Mit Stolz können wir wieder auf unser diesjähriges Fest zurückblicken, das in vollster Harmonie einen so würdigen Abschluß fand.“

“Auch das am 4. September 1949 veranstaltete Waldfest fand einen würdigen Abschluß. Hierbei sei bemerkt, dass die Jugend unter Leitung der Lehrkräfte Jugendspiele und Tanzreigen vorführte, die allgemeinen Beifall fanden. Für die Schützen des Vereins sowie für die Gönner desselben war ein Preisschießen veranstaltet worden, das großen Anklang fand. Die Preise wurden gegen 20 Uhr an die einzelnen Gewinner verteilt.
Im Ganzen war die Beteiligung der Schützen folgende:
Am Königschießen haben lt. Liste 63 Mitglieder teilgenommen. Am Festzug und an der Königsmahlzeit nahmen 90 Teilnehmer teil.“

Die vom Protokollführer vorstehend erwähnte Rede des ersten Königs nach dem 2. Weltkriege ist im Konzept erhalten. Sie wird daher nachstehend wiedergegeben.

Ansprache des ersten Schützenkönigs nach dein 2. Weltkrieg, Clemens Stolte, bei der Schützenzmahlzeit des Schützenfestes
am 19. und 20. Juni 1949

“Geliebte Schützenbrüder, verehrte Gäste!
Nach langen Jahren schicksalsschwerer Vergangenheit ist es uns wieder gelungen, das hiesige Schützenfest nach alter Tradition zu feiern.“

„Das Fest, zu dem unsere Urgroßväter schon den Grundstein gelegt haben. Und das Sprichwort heißt ja: “Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es um es zu besitzen“.
Leider hat nun der unglückselige Krieg blutende Wunden in unsere Reihen hineingeschlagen. Wunden, welche in unseren Generationen nicht mehr geheilt werden. Cirka 30 – 40 Mitglieder unseres Schützenvereins, welche noch vor zehn Jahren an hiesiger Festtafel teilnahmen, sind nicht mehr.“

„Ihr in so weiter Ferne gelegenes Heldengrab hält stumme Zwiesprache mit uns.
(Wir wollen ihnen 1 Minute stillen Gedenkens widmen und uns von den Plätzen erheben.)
Diese Heldensöhne, deren Herzblut in fremder Erde geflossen und denen die Heimat so lieb und teuer war, wären bestimmt mit hier zu Tische und nähmen teil an unserer Festesfreude.
Doch der erste tröstende, himmlische Gedanke auf ein Wiedersehen unserer Lieben wird und kann ja mit der Hoffnung nicht begraben sein. Und wir werden ihrer auch weiterhin gedenken. Sie sollen unserem Herzen unvergesslich sein.“

„Nun geliebte Schützenbrüder, wenn wir früher das Schützenfest feierten, dann kamen die Bewohner der Gemeinde, welche außerhalb der engeren Grenze ihre Beschäftigung fanden, herbeigeeilt. Sie kamen aus dem Bergischen Lande um an dem Feste der Heimat teilzunehmen, und fühlten sich gleichsam verbunden mit ihren Brüdern.

(Sie hatten den Wahlspruch: – Ist‘s auch schön die Freuden die in – —“ )

Wenn man am Fuße des Kaukasus am hohen Donbogen in den Weiten Russlands selten einmal den Ton einer Lokomotive aus der Ferne hörte, dann hieß es gleich bei uns: „Das sind Heimatklänge“.

Und wie mancher Kamerad hat noch sterbend die Worte gesprochen: “Grüß mir meine Lieben in der Heimat noch einmal“

“Es war auf dem Römerhof bei Leitenich in der Nähe von Aachen / Stolberg als die Angloamerikaner unseren Grenzen immer näher kamen und die Grenzbewohner mit Hab und Gut Hof und Haus verlassen mußten. So kamen sie angefahren, die Bauern aus der Eifel. Wenn es die Zeit erlaubte, machten sie Rast. Und wir sprachen mit Ihnen. So merkten wir, daß einer von ihnen auch ein Kistchen mit sich führte welches er hütete wie ein Kleinod.
So drangen wir in ihn, was Wichtiges darin enthalten wär. Und er antwortete: “Heimaterde vom Grabe unserer Lieben. Sie soll uns an die Heimat immer wieder erinnern“. Wir sahn wie die Eifelbauern mit ihrer Heimat verwachsen waren. Ja, was Heimat bedeutet, das wissen am besten unsere Evakuierten und unsere Ausgewiesenen aus dem fernen Osten.
Und nun meine Lieben haben wir ja auch keinen Grund zu klagen. Dank einiger beherzter Männer ist ja unser Dorf auch von den Einwirkungen des Krieges verschont geblieben. Sehen wir uns einmal die Ortschaften in der Börde an, welche zu 50% zerstört wurden; Hohenwepel feiert Schützenfest. Was wollen diese sagen?
Möge nun das Fest der Heimat einem guten Ende zuführen und mögen wir uns im nächsten Jahre wieder alle hier zusammenfinden in Liebe, Einigkeit und echter Dorfgemeinschaft, was Euch wünscht von ganzem Herzen
Euer König“

Das Schützenfest des folgenden Jahres 1950 feierte man wieder auf Pfingsten. Das Königschießen war am 2. Sonntag vor Pfingsten. Zur Krönung des neuen Königs, Fritz Stolzenberg, auf dem Festplatz wurde auch das alte Königspaar abgeholt. Bei der Krönung des neuen Königs übergab nun der alte König die Königskette und den Hut an den neuen König. Beide Königspaare fuhren im anschließenden Festzug in geschmückten Kutschen durch das Dorf. Der Beginn dieses Brauches, feierliche Übergabe der Königs-Insignien und die damit verbundenen Teilnahme eines alten und eines neuen Königspaares am Schützenfest, konnte leider nicht mehr festgestellt werden.

4. Die religiösen Bestrebungen der Schützengesellschaft

Neben der Bezeichnung “Schützengesellschaft“ kommt in manchen Statuten für die Vereinigung der Schützen auch die Bezeichnung “Bruderschaft“ vor.

Ursprünglich mag zwischen den beiden ein Unterschied bestanden haben. In den bekannten Schützenbriefen kommt für ein und dieselbe Gesellschaft oftmals der eine oder andere Name vor. Die Bezeichnung “Bruderschaft“ ist aus dem kirchlichen Leben genommen und deutet darauf hin, dass die Schützengesellschaften neben ihrer kriegerischen Betätigung und ihrem Bestreben fröhliche Feste zu feiern auch noch religiöse Aufgaben wahrnahmen.

Da die Schützengesellschaften im Mittelalter entstanden sind, folgten sie nur einem allgemeinen Zug der Zeit, in der selbst rein wirtschaftliche Vereinigungen, wie die Handwerkerzünfte, ihren Mitgliedern Vorschriften religiöser und caritativer Art machten.
Wie vielerorts üblich, wurden auch in Welda die Prozessionen von den Schützen begleitet. Es ist auch heute noch selbstverständlich, dass das Schützenfest mit einer Heiligen Messe für die lebenden und verstorbenen Schützenbrüder beginnt.

Anschließend ehrt man die in den Kriegen gefallenen Schützenbrüder.

Die Bezeichnung ‘Schützenbruder‘ kann darauf hinweisen, daß die Schützengesellschaft in Welda ursprünglich aus einer kirchlichen Bruderschaft hervorgegangen ist.

Historische Quellen